Was ist die besondere Prüfung? „Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Jahrgangsstufe 10, welchen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können an der Besonderen Prüfung teilnehmen. Diese erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Mit Bestehen dieser Besonderen Prüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss. “ (Zitat aus den Informationen der Schulberatung)
