Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat die Schulen heute darüber informiert, dass in Notfallbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder und SchülerInnen aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Die Angebote gelten für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe.
Diese Regelung gilt bereits ab dem 23.03.2020. In der Anlage finden Sie das Antragsformular zur Notfallbetreuung, in dem auch genauere Angaben zum Kreis der Berechtigten aufgeführt sind.
