Schulwechsel nach der 10. Jahrgangsstufe
Bisher gibt es noch keine offiziellen Informationen von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über verbindliche Sonderregelungen zum Wechsel an eine andere Schulart, z. B. an die Fachoberschule.
Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren!
Informationen für die 5. bis 10. Jahrgangsstufe
Näheres folgt zeitnah per Elternbrief und an dieser Stelle auf der Homepage!
